Informationen
Die Ihnen bekannte Tarifeinigung mit den in der TdL zusammengeschlossenen vierzehn Bundesländern enthält eine Öffnungsklausel für regionale Tarifverhandlungen zur Altersteilzeit.
Damit wurde das Ziel verfolgt, berechtigten Mitgliederinteressen entsprechen zu können, die insbesondere vor dem Hintergrund der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen bestehen können und gleichzeitig für die Länder die Möglichkeit einzuräumen, vergleichbare Lösungen dieser Problematik für den Tarifbereich und den Beamtenbereich zu finden. Im Beamtenbereich ist zur Klärung bekanntlich der jeweilige Landesgesetzgeber zuständig.
Die tarifliche Öffnungsklausel erlaubt es allerdings nicht, dass jedes Bundesland eigenständig mit den regionalen Gewerkschaften verhandelt. Für den Fall, dass aus einem Bundesland Interesse signalisiert wird, besteht lediglich die Option, dass die TdL mit den Gewerkschaften (auf Bundesebene) über einen Tarifvertrag verhandelt, dessen Geltungsbereich sich auf ein bestimmtes Bundesland erstreckt.
Für den tlv thüringer lehrerverband ist es nicht hinnehmbar, dass Beschäftigte aus finanziellen Gründen gezwungen sind, mit 67 Jahren noch vor einer Klasse stehen zu müssen. Hierzu sind attraktive Ausstiegsregelungen gefordert.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Mitgliederbereich.
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